06.02.2025
In der Schweiz sind qualifizierte elektronische Signaturen gemäss ZertES der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt und bieten sich daher als Unterschrift online eingereichter Angebote an.
Die simap.ch-Plattform fordert jedoch keinen bestimmten Unterschriftentyp, es können auch Angebote eingereicht werden
Die Beschaffungsstelle muss in den Ausschreibungsunterlagen beschreiben, wie die Angebote zu unterschreiben sind. Insbesondere sollte die Akzeptanz ausländischer elektronischer Signaturen beschrieben sein.
Für die Beschaffungsstellen der Kantone hat die Fachkonferenz öffentliches Beschaffungswesen (FöB) eine Empfehlung zu den Vorgaben für elektronische Signaturen abgegeben.