Elektronische Signaturen: Varianten und FöB-Empfehlung

06.02.2025

In der Schweiz sind qualifizierte elektronische Signaturen gemäss ZertES der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt und bieten sich daher als Unterschrift online eingereichter Angebote an.

Die simap.ch-Plattform fordert jedoch keinen bestimmten Unterschriftentyp, es können auch Angebote eingereicht werden

  • mit ausländischen Signaturen
  • mit eingescannten handschriftlichen Unterschriften
  • ohne jede Unterschrift

Die Beschaffungsstelle muss in den Ausschreibungsunterlagen beschreiben, wie die Angebote zu unterschreiben sind. Insbesondere sollte die Akzeptanz ausländischer elektronischer Signaturen beschrieben sein.

  • Im Release 1.2 prüft simap.ch die elektronischen Signaturen nicht. Die Beschaffungsstellen können die Gültigkeit der Signaturen nach dem Download via Validator prüfen.
  • Ab Release 1.4 wird simap.ch die Angebote automatisch nach Signaturen durchsuchen, diese prüfen und das Prüfergebnis anzeigen.

Für die Beschaffungsstellen der Kantone hat die Fachkonferenz öffentliches Beschaffungswesen (FöB) eine Empfehlung zu den Vorgaben für elektronische Signaturen abgegeben.

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